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Verhalten bei Disqualifikation in der BBL

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WORD-Datei WORD-Datei: Bericht bei einer Disqualifikation

 

1.  Vorbemerkungen

Bei Spielen der Beko-BBL der Saison 2003 / 2004 ist in jedem Fall und ohne Ausnahme bei Ausspruch einer Disqualifikation ein Bericht für Dirk Horstmann anzufertigen. Die bisherige Matchstrafe darf nicht mehr ausgesprochen werden. Dies ist eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Beko-BBL

Trier - Alba 2004 Foto: Marco Marzi2.  Mindestanforderungen bei Disqualifikation mit Bericht

a) Mitteilung über die Entscheidung

b) Protokollierung auf dem Spielbericht

c) Berichtabgabe gegenüber Dirk Horstmann

2.1 Mitteilung über die Art der Entscheidung

Nach der Entscheidung auf dem Feld muß dem betroffenen Spieler und dem Trainer die Disqualifikation, sofort mitgeteilt werden.

2.2 Protokollierung auf dem Spielbericht

Die Kennzeichnung in den Foulspalten wird inhaltlich auf das auf den Lehrgängen 2002 verteilte Papier verwiesen. Auf der Rückseite des Spielberichtes müssen im Falle einer Disqualifikation folgende Dinge vermerkt werden:

•  Spielminute

•  Spielstand

•  "Spieler X wird disqualifiziert"

•  Bericht folgt.

2.3 Berichtabgabe gegenüber Dirk Horstmann

Bei einer Disqualifikation muß der Schiedsrichter die Gründe schriftlich Dirk Horstmann mitteilen. Dies hat mit Poststempel spätestens am ersten Werktag (der Samstag zählt hierbei als Werktag!) nach Austragung des Spiels zu erfolgen. Die Absendung eines Faxes gilt als fristwahrend, es sollte jedoch der Hinweise vermerkt sein "Originalbericht folgt auf dem Postweg."

3.  Hinweise zur Abfassung des Berichts

•  Der Schiedsrichter muß seinen Standort bei der Entscheidung bezeichnen

•  Schilderung / Bericht des Ablaufs ohne Wertung : z.B. "Spieler X schlug dem Spieler Y heftig mit der Faust ins Gesicht". Aber nicht: "Spieler X schlug dem Spieler Y brutalst mit der Faust ins Gesicht, meiner Meinung nach eine klare Tätlichkeit".

•  Wer war in Ballbesitz (Mannschaft, Spieler)

•  Richtung des Spiels

•  Welcher Gegenspieler war involviert

•  Was ist nach der Entscheidung passiert? Z.B. "Ich bin zum Tisch gegangen, habe das erforderliche Handzeichen gegeben und anschließend dem Spieler X und seinem Trainer Y meine Entscheidung mitgeteilt".

4.  Können auch weitere Schiedsrichter zur Berichtsabgabe aufgefordert werden?

Häufig kommt es vor, dass auch der/die anderen Schiedsrichter zur Berichtsabgabe aufgefordert werden. Es ist dabei nicht wertvoll, einen Bericht im Stil abzufassen: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen an, ich habe das genauso wie beschrieben gesehen". Auch wenn ein Schiedsrichter die Situation nicht gesehen hat, kann er dies in einem etwaigen Bericht offen zugeben, ohne dass daraus Nachteile für ihn erwachsen oder dies die Entscheidungsfindung bei der Strafbemessung beeinflusst.

5.  Mündliche Rückfragen vor der Urteilsbekanntgabe

Es ist Aufgabe von Dirk Horstmann, den berichteten Ablauf hinsichtlich Strafwürdigkeit und Strafzumessung zu beurteilen. Dies ist nicht Aufgabe der Schiedsrichter , die lediglich Zeugen sind. Es steht den SR keinesfalls zu, ihre Auffassung über eine angebrachte Strafzumessung in einem Verfahren zu äußern. Genauso wenig steht es Dirk Horstmann zu, eine solche Meinung zu erfragen.

6.  Abschließende Hinweise

Die Schiedsrichterkommission fordert alle Schiedsrichter dazu auf, sich in einem laufenden schriftlichen Verfahren (und um ein solches handelt es sich bei der Erstinstanz Dirk Horstmann) nicht gegenüber Vereinsvertretern zu äußern.

Mündliche Nachfragen von Dirk Horstmann zum Bericht sind zu beantworten. Die Antworten sind nach dem Gespräch sofort schriftlich per E-Mail oder Fax bei Dirk Horstmann zu bestätigen.

Von allen Berichten und Stellungnahmen ist eine Kopie per Fax oder E-Mail an Michael Geisler zu schicken.

Stand: November 2003

 

gez. Michael Geisler gez. Jens Staudenmayer

 

 

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